Die »Gebrannte Brücke« ist ein Grenzpunkt an der Verbindungsstraße zwischen Sonneberg (Thüringen) und Neustadt bei Coburg (Bayern). Erstmals erwähnt wird der Ort in Überlieferungen von 1162, die hier die Existenz eines Knüppeldammes oder einer kleinen Brücke (»verbrannte pruggen«) über sumpfiges Gelände belegen. Das verwendete Holz war wohl zum Schutz vor Fäulnis angekohlt bzw. -gebrannt worden.
12. November 1989, Menschenmengen an der »Gebrannten Brücke«
Foto: Heidi Losansky, Stadtverwaltung Sonneberg
Nach 1945 wurde die »Gebrannte Brücke« durch ihre Lage an der innerdeutschen Grenze zu einem stehenden Begriff für die Auswirkungen der Teilung Deutschlands. Mit den Kontrollen an der Demarkationslinie wurde in den Jahren 1946 bis 1948 hier ein Grenzübergang zwischen sowjetischer und US-amerikanischer Besatzungszone eingerichtet. Symbolwert erlangte die »Gebrannte Brücke« durch regionalhistorische Ereignisse.
Unweit der »Gebrannten Brücke« fand am 31. Juli 1949 »An der Müß« ein Fußballspiel zwischen einer Neustadter und einer Sonneberger Mannschaft statt. Während des Spiels kam es zu einer nicht mehr kontrollierbaren Flucht zahlreicher Personen über die noch weitgehend unbefestigte Grenze nach Neustadt bei Coburg.
31. Juli 1949, Nahe der »Gebrannten Brücke«: Das Freundschaftsspiel zwischen den Fußballmannschaften
von Neustadt bei Coburg und Sonneberg nutzten Spieler und Zuschauer zum offenen Bekenntnis für die deutsche Einheit, die erst 41 Jahre später Wirklichkeit wurde
Quelle: Stadtarchiv Sonneberg
Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 beendete die Spaltung Deutschlands. Am 12. November 1989 wurde die Grenze an der »Gebrannten Brücke« geöffnet und die Sperranlagen beseitigt. Im Landkreis Sonneberg war dies der erste Ort, der als Grenzübergang freigegeben wurde. Am 1. Juli 1990 unterzeichneten die beiden Innenminister Peter Michael Diestel (DDR) und Wolfgang Schäuble (BRD) an der »Gebrannten Brücke« schließlich den Staatsvertrag über die Abschaffung der Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze.
Heute ist von den Grenzanlagen fast nichts mehr zu sehen. Nur der Kolonnenweg und der davor befindliche Kfz-Sperrgraben zeugen von der einstigen Grenzsicherung.
Luftlinie etwa einen Kilometer nordwestlich der »Gebrannten Brücke« liegt der Friedhof an der Wildenheider Straße. Die Friedhofskapelle wurde 1948/49 durch die Stadt Sonneberg errichtet und zählt heute zu ihren Kulturdenkmälern. Mit dem Ausbau einer befestigten DDR-Staatsgrenze ab 1952 gerieten Friedhof und Kapelle in den unmittelbaren Grenzsicherungsbereich. Seit den 1970er Jahren befand sich die Anlage im Streifen zwischen Signal-, Sperr- und Grenzzaun. Friedhofsbesuche bedurften daher grundsätzlich einer vorherigen Anmeldung. Friedhof und Kapelle können als Zeugnisse der Zeitgeschichte besichtigt werden.
Textverfasser: Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein und Stadtverwaltung Sonneberg
Information:
Touristinformation und Naturparkcenter Sonneberg
Fon 03675–702711
www.sonneberg.de
Einkehr- und Übernachtungs- möglichkeiten in Sonneberg (Auswahl):
1. Juli 1990, »Gebrannte Brücke«: Innenminister Schäuble und Diestel bei der
Unterzeichnung des Staatsvertrages über die Abschaffung der Personenkontrollen an der
deutsch-deutschen Grenze
Foto: Heidi Losansky, Stadtverwaltung Sonneberg
März 1992, Nur noch wenige Minuten, dann fällt dieser DDR-Grenzturm in unmittelbarer Nähe
der »Gebrannten Brücke«
Foto: Heidi Losansky, Stadtverwaltung Sonneberg
Friedhofskapelle Hönbach
Foto: Heidi Losansky, Stadtverwaltung Sonneberg
Kartengrundlage: TK 25 N, Veröffentlichung gemäß Vereinbarung vom 10.05.2000 zwischen TLVermGeo und TMLNU sowie Ergänzungsvereinbarung vom 28.08.2007 zwischen TLVermGeo und Grontmij GfL GmbH