Viele Gebiete entlang des Grünen Bandes sind als Fauna-Flora-Habitat-Gebiete oder als Europäische Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Ihr Schutz trägt zum Erhalt des europäischen Naturerbes bei.
Im Juni 1952 wurde die Zonengrenze zwischen Schauberg und Rottenbach endgültig fest verschlossen.
Die Einwohner des Thüringer Ortes Rottenbach waren im Zuge der Verschärfung
des Grenzregimes vielfachen Schikanen ausgesetzt und sollten in das Innere der DDR evakuiert
werden. Sie kamen aber diesem Beschluss zuvor und flüchteten am 4. Juni 1952 über den
Tettau-Bach ins bayerische Schauberg. Dem aufopfernden Einsatz der hilfsbereiten Schauberger
war es zu verdanken, dass vielerlei Hab und Gut – auch Viehbestand – gerettet werden
konnte. Schon im darauf folgenden Jahr konnten die ehemaligen Rottenbacher neue Siedlungsblocks
in Schauberg beziehen.
1964 wurde der gesamte Hofbereich geschleift. Sie mussten mit ansehen, wie ihre leer stehenden
Wohnungen im ehemaligen Rottenbach durch Pioniere der NVA dem Erdboden gleichgemacht
wurden. Heute erinnert nichts mehr daran, dass dort einstmals schmucke Häuser standen.
Die Siedlung im Hintergrund ist Rottenbach und im Vordergrund Schauberg. Die Grenze verlief zwischen den Siedlungen unterhalb der Straße.
Der im 18. Jahrhundert entstandene Einzelhof Rottenbach erlebte durch den Bau der Bahnlinie Pressig-Tettau einen deutlichen Aufschwung. 1945 zunächst unterbrochen, war der Betrieb der Bahnlinie, die die Demarkationslinie mehrfach überschritt, 1946 wieder aufgenommen worden. 1952 erfolgten die endgültige Stilllegung der Strecke und der Abbruch der Gebäude.
Als Zeugnisse der Zeitgeschichte sind alte Hofstrukturen erkennbar sowie Reste der nach 1945 stillgelegten Eisenbahnstrecke.
Quelle des Textes: Gemeinde Judenbach
Information:
www.judenbach.de
Einkehr- und Übernachtungs- möglichkeiten in Judenbach:
Naturschutzgebiete (NSG) »Tettautal« in Thüringen und »Tettautal und Sattelgrund« in Bayern
Das Tettautal und der Sattelgrund wurden auf bayerischer Seite 1992
und auf thüringischer Seite im Jahr 2003 mit einer Gesamtgröße von
135 ha als Naturschutzgebiet (NSG) unter Schutz gestellt. In Thüringen
wurde zusätzlich auch der Klettnitzgrund mit einbezogen.
Bachforelle
Zeichnung: B.Faust
Der über weite Strecken natürliche Charakter der Tettau, der sich auch in ihrer natürlichen Eigendynamik zeigt, schafft besondere Lebensräume für eine Vielzahl von Tier und Pflanzenarten. Aus der Vogelwelt kommt dies z.B. dem Eisvogel, der Gebirgsstelze und der Wasseramsel zu gute. Von den Fischen und Rundmäulern profitieren seltene Arten wie Bachforelle, Westgroppe und Bachneunauge. Hochstaudenfluren, Feuchtgrünland und Bergwiesen stellen für eine Vielzahl an Heuschrecken und Schmetterlingen geeignete Lebens- räume dar. In den feuchten Wiesen kommen noch Trollblume, Fieberklee und Breitblättriges Knabenkraut vor. Besondere Bedeutung hat das Schutzgebiet auch für den Schwarz- storch, der im Feuchtgrünland nach Nahrung sucht.
Seit 1994 wird auf den für eine Mahd ungeeigneten Flächen großflächig Rinderbeweidung durchgeführt, um den halboffenen Charakter des Tettautals zu erhalten und die Auswirkungen der Beweidung auf die Lebensräume zu beobachten. Da im Naturschutzgebiet noch Lebensräume und Arten vorkom- men, die europaweit gefährdet sind, wurde es in das europäische Schutzgebietsnetz »NATURA 2000« aufgenommen.
Schwarzstorch
Zeichnung: B.Faust
Quelle des Textes: Landratsamt Sonneberg
Kartengrundlage: TK 25 N, Veröffentlichung gemäß Vereinbarung vom 10.05.2000 zwischen TLVermGeo und TMLNU sowie Ergänzungsvereinbarung vom 28.08.2007 zwischen TLVermGeo und Grontmij GfL GmbH